Effiziente Kreditverwendungskontrolle bei Volksbank – Projektbericht

Effiziente Kreditverwendungskontrolle bei Volksbank – Projektbericht

Unser Mandant gehört mit einer Bilanzsumme in der Größenklasse bis 5 Mrd. € zu den führenden Regionalbanken in Süddeutschland.

 

Effiziente Kreditverwendungskontrolle – Zielsetzung des Projekts

Unter Beibehaltung einer soliden Risikopolitik soll eine effiziente Kreditverwendungskontrolle im klassischen Kreditgeschäft sichergestellt und mögliche Optimierungspotentiale gehoben werden.

 

Nützen von Öffnungsklauseln und Vereinfachungsmöglichkeiten

BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung

Im Fachkommentar MaRisk (vgl. Hannemann) heißt es hierzu: „Ferner ist zu überprüfen, ob die ausgezahlten Mittel der vereinbarten Verwendung zugekommen sind. Die sog. »Kreditverwendungskontrollen« sind allerdings nur bei der zweckgebundenen Vergabe von Krediten durchzuführen, wie z. B. bei einer Baufinanzierung oder einer Kfz-Finanzierung. Bei nicht-zweckgebundenen Engagements, wie z. B. Kontokorrentkrediten, sind derartige Kontrollen hingegen nicht erforderlich. Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Kreditverwendungskontrolle werden keine weiteren Anforderungen gestellt.“

 

Effiziente Kreditverwendungskontrolle bei Volksbank - Projektbericht

 

Effiziente Kreditverwendungskontrolle bei Volksbank – Bestandsaufnahme mit einem transparenten Projekt-Fahrplan

Die Bestandsaufnahmen umfasst eine Überprüfung zu den zwingend vorgeschriebenen materiellen und formalen Kontrollen.

Die materielle Kontrolle beinhaltet sämtliche für die Kreditentscheidung relevanten Kriterien, insbesondere:

  • Kompatibilität von Kundenanliegen und beantragter Finanzierungsform,
  • Umfang und Gehalt der vorgelegten Bonitätsunterlagen,
  • bei gewerblichen Kunden die Beurteilung der Facherfahrung der Antragsteller,
  • die aktuelle und zukünftige Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers,
  • die Beurteilung der gestellten Sicherheiten im Hinblick auf deren Werthaltigkeit,
  • die sich aus den vorstehenden Punkten ergebende Berücksichtigung des Risikopotenzials

 

Die formelle Kontrolle beinhaltet:

  • ordnungsgemäße Ermittlung der Gruppe verbundener Kunden,
  • Ermittlung der Gesamtverbindlichkeit,
  • Ordnungsmäßigkeit der Beschlussvorlage inkl. Wertschätzungen,
  • Vertretungsberechtigung des Handelnden,
  • Ermittlung des satzungsgemäßen Ausweises der Sicherheiten,
  • Beachtung der Meldevorschriften,
  • Beachtung der kreditrechtlichen Vorschriften (Beleihungsrichtlinien, KWG),
  • Beachtung des Geldwäschegesetzes.

 

S+P Projektmethodik – hohe Prüfungssicherheit und schlagkräftige Kontrollstrukturen

Schulz & Partner verfügt über langjährige Projekterfahrung in den Bereichen Risikomanagement-, Compliance- und Anti-Geldwäschesysteme. Unser Spezialisten-Team begleitet Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Finanzdienstleister sowie mittelständische Unternehmen beim prüfungssicheren Aufbau und der laufenden Revision dieser Systeme.

Mit unseren modularen System-Tool Internes Kontrollsystem haben wir für unseren Mandanten folgende(n) Nutzen/Vorteile geschaffen:

  • Die oben genannten Module wurden schnell und sicher auf die Unternehmens-Prozesse individuell angepasst, so dass tiefgreifende Umstrukturierungen vermieden werden konnten.
  • Der zeitliche Implementierungsaufwand konnte mit unserem modularen Implementierungsansatz erheblich reduziert werden.
  • Die Zusatzbelastung der Mitarbeiter wurde auf ein Minimum begrenzt. Mit gezielten Interviews haben wir einen Quick Check zu den Kernprozessen des Unternehmens vorgenommen.
  • Unser Mandant hat eine „schlüsselfertige“ Komplettdokumentation zu den angebotenen Modulen erhalten. Damit ist eine hohe Revisionssicherheit gegeben.
  • Unsere Module basieren auf den Erfahrungen vieler externer Prüfungen und werden laufend an neue Prüfungsanforderungen angepasst. Damit erhalten die Geschäftsführer des Unternehmens bestmögliche Prüfungssicherheit.

 

Effiziente Kreditverwendungskontrolle bei Volksbank – Umsetzung MaRisk

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für dieses Projekt ergeben sich aus den verschiedenen MaRisk-Anforderungen, die zwingend zu beachten sind.

Diese sind im Einzelnen:

BT 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft

5) Bei Objekt-/Projektfinanzierungen ist im Rahmen der Kreditbearbeitung sicherzustellen, dass neben der wirtschaftlichen Betrachtung insbesondere auch die technische Machbarkeit und Entwicklung sowie die mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken in die Beurteilung einbezogen werden.

Dabei kann auch auf die Expertise einer vom Kreditnehmer unabhängigen sach- und fachkundigen Organisationseinheit zurückgegriffen werden. Soweit externe Personen für diese Zwecke herangezogen werden, ist vorher deren Eignung zu überprüfen.

In regelmäßigen Abständen sind während der Entwicklungsphase des Projektes/Objektes Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen.

 

Wirtschaftliche Betrachtung und technische Machbarkeit

Die wirtschaftliche Betrachtung kann z. B. folgende Aspekte beinhalten:

– Projektanalyse,

– Finanzierungsstruktur/Eigenkapitalquote,

– Sicherheitenkonzept oder

– Vor- und Nachkalkulation.

Die technische Machbarkeit und Entwicklung kann auch im Rahmen der z. B. durch Besichtigungen oder Bautenstandskontrollen berücksichtigt werden.

 

BTO 1.2.1 Kreditgewährung

23) Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet sein. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit kann auf bereits vorhandene Sicherheitenwerte zurückgegriffen werden, sofern keine Anhaltspunkte für Wertveränderungen vorliegen.

 

Überprüfung der Werthaltigkeit von Sicherheiten

Im Rahmen der Kreditgewährung und ggf. auch der Kreditweiterbearbeitung beinhaltet die Überprüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheit in Abhängigkeit von der Sicherheitenart ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze eine Objektbesichtigung.

 

BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung

1) Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle).

2) Eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken ist jährlich durchzuführen, wobei die Intensität der Beurteilungen vom Risikogehalt der Engagements abhängt (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder eine Beurteilung auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens).

 

Kapitaldienstfähigkeit und Kreditweiterbearbeitung:

Bei Unternehmenskrediten, bei denen auf der Basis des Verfahrens zur Früherkennung von Risiken erhöhte Risiken identifiziert werden, ist eine erneute Kapitaldienstfähigkeitsbetrachtung vorzunehmen.

3) Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen.

 

Einsatz von Marktschwankungskonzepten bei Immobiliensicherheiten

Da Marktschwankungskonzepte lediglich eine erste Indikation für allgemeine Geschehnisse im jeweiligen Marktsegment liefern können, ist ihr Einsatz zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Immobiliensicherheiten nicht geeignet.

Vielmehr hat das Institut Immobiliensicherheiten ab einer unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze eigenverantwortlich zu beobachten und Risiken für die Werthaltigkeit der Sicherheit zu identifizieren und zu steuern.

4) Außerordentliche Überprüfungen von Engagements einschließlich der Sicherheiten sind zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Institut aus externen oder internen Quellen Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten. Derartige Informationen sind unverzüglich an alle einzubindenden Organisationseinheiten weiterzuleiten.

 

BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle

1)Für die Kreditbearbeitung sind prozessabhängige Kontrollen einzurichten, die gewährleisten, dass die Vorgaben der Organisationsrichtlinien eingehalten werden. Die Kontrollen können auch im Rahmen des üblichen Vier-Augen-Prinzips erfolgen.

2) Insbesondere ist zu kontrollieren, ob die Kreditentscheidung entsprechend der festgelegten Kompetenzordnung erfolgte und ob vor der Valutierung die Voraussetzungen beziehungsweise Auflagen aus dem Kreditvertrag erfüllt sind.

 

Effiziente Kreditverwendungskontrolle bei Volksbank – Projektplan

Im Rahmen des Projekts erfolgte eine Bestandsaufnahme zur Kreditverwendungskontrolle. Die wesentlichen Projektschritte wurden zusammen mit unserem Mandanten wie folgt festgelegt:

  • Bestandsaufnahmen zur schriftlichen fixierten Ordnung im Kreditgeschäft mit dem Fokus Kreditverwendungskontrolle sowie Vorbereitung des Workshops mit Optimierungspotentialen

 

  • Optimierung der bestehenden Kreditverwendungskontrolle (Ist-Situation, Lösungsvorschläge für Soll-Konzept, Dokumentation mit Muster-Rahmenbedingungen) hinsichtlich Privatkunden mit der Kreditverwendung „Hausbank-Darlehen“ und „öffentliche Fördermittel“ sowie Firmenkunden mit der Kreditverwendung „Investitionen bewegliche Wirtschaftsgüter“ und „Immobilien“

 

Effiziente Kreditverwendungskontrolle – Projektergebnisse

Im Zuge des Projekts erfolgte eine Neuorganisation der Kreditverwendungskontrolle. Für die materielle und formelle Kontrolle haben wir zusammen mit dem Projektteam der Volksbank trennscharfe Kontrollkriterien erarbeitet. Der Abbau von Doppelkontrollen und Schnittstellen-Problemen führt zu einer deutlichen Zeitersparnis bei der lfd. Kontrolltätigkeit. Auch werden die Führungskontrollen, welche von den verschiedenen Teamleitern Kredit auszuüben sind, transparenter und nachvollziehbarer.

 

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Risikomanagement und Internes Kontrollsystem finden Sie im S+P Blog.

 

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